Elternmitwirkung – was genau ist das?
Hierzu die Definition der Bildungsdirektion des Kantons Zürich:
„Die Zusammenarbeit mit den Eltern umfasst alles, was die Schule unternimmt, um mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine für beide Seiten gewinnbringende Beziehung aufzubauen und zu erhalten.“ |
Wir wollen durch die Elternmitwirkung
- Kinder und Jugendlichen stärken
- gemeinsame Lebensbereiche gestalten und die Lebensqualität erhöhen
- die Erfahrung und das Wissen der Eltern nutzbar machen
- Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus gewährleisten und gegenseitiges Verständnis fördern
- Identifikation mit der Schule ermöglichen
- gemeinsam Projekte planen und durchführen
- Weiterbildung der Eltern anregen
- eine respektvolle Diskussionskultur pflegen
- fremdsprachige Familien integrieren
- an der Verbesserung der Schulqualität mitarbeiten
Grenzen der Elternmitwirkung
Folgende Bereiche sind von Gesetzes wegen von der Elternmitwirkung ausgeschlossen:
- personelle Entscheidungen (Beispiele: Welche Lehrpersonen angestellt werden; welche Lehrpersonen wo und in welchem Umfang eingesetzt werden.)
- Lehrinhalte (Beispiele: Welche Themen Gegenstand des Unterrichts sind; welche Schwerpunkte die Lehrpersonen setzen.)
- Unterrichtsgestaltung (Beispiele: Mit welchen Medien die Lehrpersonen arbeiten; wie Lehrpersonen Medien verwenden.)
- Stundenpläne, Klassen- und Gruppenzuteilung (Beispiele: Welche Kinder zusammen in eine Klasse kommen; welche Klasse wann an welchem Wochentag nachmittags unterrichtet werden
- Schulaufsicht (Beispiel: Wenn die Beurteilung von Lehrpersonen anstehen.)
Drei Ebenen der Zusammenarbeit und Mitwirkung
1. Individuelle Ebene
Vereinfacht gesagt geht es dabei um das Zusammenspiel zwischen Kind, Eltern und Lehrpersonen. Hier ein paar Beispiele, wie sich Eltern auf dieser Ebene einbringen können:
- - in Form von gesetzlich vorgeschriebenen Elterngesprächen
- - durch einen regelmässigen, vertrauensvollen Austausch mit der Lehrperson
2. Klassenebene
Die Schülerinnen und Schüler bilden gemeinsam mit der Klassenelternschaft eine Gemeinschaft. Auf dieser Ebene haben alle Anliegen Platz, die die Klasse als Ganzes betreffen. Auch hier wieder Beispiele, wie sich Eltern auf dieser Ebene engagieren können:
- regelmässiger Austausch mit anderen Eltern und den Lehrpersonen
- Teilnahme sowohl an offiziellen Elternabenden, als auch an inoffiziellen Anlässen (Besuchstage, Elternstammtisch, Theaterabend etc.)
Ausserdem werden pro Schuljahr aus der Gruppe aller Erziehungsberechtigter einer Klasse zwei Delegierte gewählt. Diese Gewählten gehören automatisch der so genannten Delegiertenversammlung an, also der Gemeinschaft aller Delegierten. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die Klassenelternschaft über Neuerungen zu informieren und gleichzeitig ein offenes Ohr für die Anliegen von Eltern, aber auch Lehrpersonen zu haben.
3. Schulebene
Auch auf dieser Ebene gibt es viele Möglichkeiten, wie sich Eltern einbringen können.
- im Elternforum: Alle Mütter und Väter gehören automatisch dem Elternforum an. So nennt man in der Gemeinde Fehraltorf die Gesamtheit aller Eltern und Erziehungsberechtigten, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben.
- als Delegierte an den Delegiertenversammlungen: Die beiden pro Klasse gewählten Vertreter/innen kommen zwei Mal jährlich zusammen. Vertreter aus dieser Gruppe werden ausserdem bei der Erarbeitung des Schulprogramms angehört.
- als Mitglied des Kernteams: Aus der Gruppe aller Delegierter werden bis zu acht Personen gewählt, die für die Dauer eines Jahres besondere intensiv in der Elternmitwirkkung aktiv werden. Das Kernteam nimmt an Koordinationssitzungen teil, organisiert Anlässe (Elternbildung, Bastelnachmittage, Rääbeliechtli-Umzug, Bewerbungscoaching, Apéros etc.) und kümmert sich um die Wartung und Pflege dieser Homepage. Die Domain www.elternforum-fehraltorf dient als neutrale Serviceplattform; es werden keine meinungsbildende Inhalte veröffentlicht.
Das aktuelle Reglement kann hier heruntergeladen werden.